Kann ich mir diesen Service überhaupt leisten?

Gerne erzähle ich Dir persönlich über die vielen Möglichkeiten, in den Genuss meines Services zu kommen. 

Ich freue mich, Dich ganz individuell zu beraten. Wir finden für jeden Geldbeutel eine passende Lösung.

 Krankenkasse

Meine Leistungen werden in vielen Fällen von Deiner Krankenkasse bezuschusst oder bezahlt. Hierfür ist eine Verordnung Deiner Hebamme oder ein ärztliches Attest nötig. 

In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, entscheidet Deine Krankenkasse auf Grundlage des § 24 h SGB V oder § 38 SGB V.

Externer Link Sozialgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24h.html#:~:text=%C2%A7%2024h%20Haushaltshilfe,38%20Absatz%204%20gilt%20entsprechend.

 

 

Privat

Solltest Du keinen Anspruch auf eine Mütterpflegerin haben, so besteht immer die Möglichkeit, mich über ein Privathonorar zu buchen. Eine allgemeine Übersicht findest Du unten stehend.

Gerne berate ich Dich dazu.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können nach §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden:

Externer Link zum Einkommensteuergesetz : https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Charity

Jedes Paar, das meinen Service als Selbstzahler bucht, spendet je bezahlter Stunde 5€ für den Einsatz bei einer alleinerziehenden Mutter. Diese Spende ist bereits in meinem Honorar inkludiert. So möchte ich alleinerziehende Mamas in dieser Zeit gesondert unterstützen. Natürlich ist jederzeit ein höherer Spendensatz möglich. 

© 2025 Jessica Lucks - Mütter- und Familienpflege, All Rights Reserved

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